Allgemeine Geschäftbedingungen
AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und Leistungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, die auch von der Bestellung abweichen kann.
3. Preise
Die Preise gelten ab Werk, inkl. Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn sich nach Vertragsabschluss Kostenänderungen ergeben, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Rohstoffpreise, gesetzliche Änderungen). Der Anbieter kann die Preise bei erheblichen Kostenschwankungen (mindestens 10 %) anpassen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall ein Rücktrittsrecht. Bei Rücktritt ist der Besteller verpflichtet, die über seinen Auftrag fertiggestellten oder noch in Fertigung befindlichen Waren zu den bisher geltenden Preisen abzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Skonto wird nur gewährt, wenn ausdrücklich vereinbart. Alle Zahlungen sind in der vereinbarten Währung zu leisten. Für Formen, Werkzeuge & Vorrichtungen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Wenn nicht anders vereinbart werden 1/3 der Kosten bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Vorstellung erster Ausfallmuster und 1/3 bei Akzeptanz der vorgestellten Muster in Rechnung gestellt. Ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, werden sämtliche Forderungen des Lieferers sofort fällig. Außerdem ist der Lieferer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten der Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und ausreichend zu versichern. Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
6. Lieferung und Lieferfristen
Lieferungen erfolgen ab Werk auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbeistellungen und vereinbarter Anzahlungen. Lieferfristen gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellungen bis zu +/- 10 % sind zulässig. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Rohstoffmangel) berechtigen den Anbieter, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferer wird den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen und die Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich halten. Eine Haftung für Schäden durch verspätete Lieferung wird ausgeschlossen, sofern seitens des Lieferers nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Für die Konstruktion, Materialwahl und die Funktionsfähigkeit der Teile trägt der Besteller allein die Verantwortung. Auch Beratungsdienstleistungen beeinträchtigen dies nicht, es sei denn, der Lieferer hat dies entsprechend schriftlich Zugesichert. Als Referenz der Teilequalität für die Serienfertigung dient ein mit dem Besteller vor Beginn der Serienfertigung vereinbartes Referenzmuster. Der Lieferer gewährleistet die fachlich richtige Verarbeitung des Werkstoffes. Die Einhaltung von Toleranzen muss explizit vereinbart werden und mit dem Stand der Technik hinsichtlich erreichbarer Abmaßtoleranzen entsprechend einschlägiger Regelwerke (z.B. DIN ISO 20457) vereinbar sein. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Eigenmächtige Nachbesserungen des Vertragspartners führen zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Für Werkzeuge die im Auftrag des Bestellers durch den Lieferer beschafft werden, gewährt der Lieferer eine Stückgarantie die bei Auftragsvergabe vereinbart wird oder eine Garantie auf 10 Jahre, je nachdem was vorher eintritt. Bei elektrischen, elektronischen und hydraulischen Werkzeugkomponenten gilt die Herstellergarantie.
8. Materialbeistellungen
Materialien, die der Vertragspartner beistellt, müssen rechtzeitig, mängelfrei und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Entstehen durch verspätete oder fehlerhafte Beistellungen Mehrkosten, trägt diese der Vertragspartner.
9. Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen
Wenn der Besteller Eigentümer der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen ist, hat der Lieferer das Recht, die Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen zurück zu behalten, bis der Besteller alle Bedingungen der Vereinbarung erfüllt hat. Die Übergabe der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen an den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht des Lieferers ersetzt. Der Lieferer hat die Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen als Fremdeigentum zu kennzeichnen.
Wenn der Lieferer Eigentümer der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen ist, werden diese nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt.
Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung und nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers unter Einhaltung einer angemessenen Frist.
Der Anbieter verpflichtet sich, diese Werkzeuge ausschließlich für Bestellungen des Vertragspartners zu verwenden, solange dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
Instandsetzungskosten für Schäden, welche durch die natürliche Abnützung der Werkzeuge oder Vorrichtungen entstehen, werden auf Kosten des Bestellers behoben, ebenso trägt der Besteller die Kosten aller von ihm veranlassten Werkzeugänderungen.
Bei Werkzeugen aller Art, welche vom Besteller dem Lieferer beigestellt werden, trägt alle dem Lieferer für Instandsetzung und Erhaltung der beigestellten Werkzeuge erwachsenden Kosten der Besteller.
Werkzeuge im Eigentum des Bestellers werden beim Lieferer gegen Elementarschäden versichert. Der Lieferer sorgt für die Dauer der Überlassung zu Produktionszwecken für die fachgerechte dokumentierte Wartung.
10. Haftung
Der Anbieter haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei Lieferungen an gewerbliche Nutzer ist die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBl 1988/99, resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Der Besteller haftet dem Lieferer für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt den Lieferer von allen entsprechenden Ansprüchen frei und haftet für eventuelle entstandenen Schäden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Anbieters.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters oder, nach Wahl des Anbieters, der Sitz des Vertragspartners.
Stand : 13.12.2024
Profitieren auch Sie von der HBHC-Spritzguss-Expertise und wenden Sie sich mit Ihren Anforderungen direkt an uns. Wir finden die richtige Lösung für jeden Anspruch.